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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des SPREEWALD-NATUR-CAMPING "Am Schlosspark"

Allgemeine Geschäftsbedingungen des SPREEWALD-NATUR-CAMPING "Am Schlosspark",

Inhaberin Lisa Rähm

 

I. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Stellplätzen, Ferienhäusern,
Camping-Lodges
, Tiny Camper und des Kanuheims des SPREEWALD-NATUR-CAMPING „Am Schlosspark“, Inhaberin Lisa Rähm mit Campinggästen.

 

II. Datenschutz

Die aktuelle Datenschutzerklärung des SPREEWALD-NATUR-CAMPING „Am Schlosspark“ ist für jedermann vor Ort öffentlich ausgehangen und steht zur Einsicht und/oder zum Download auf unserer Internetseite zur Verfügung. Dieser Erklärung können alle Informationen bezüglich unseres Umgangs mit Ihren Daten entnommen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Zuge der Buchungsanfrage Ihre Telefon- und/oder Mobilfunknummer aufnehmen, um Sie auch kurzfristig vor Anreise erreichen zu können. Es kann jederzeit witterungsbedingt zu Beeinträchtigungen der Stellplätze etc. kommen und wir möchten vermeiden, dass Sie umsonst anreisen.

 

III. Vertragsschluss

§1 Vertragsschluss bei Online-Buchung bei Verwendung der Buchungsanfrage unter
      www.spreewaldnaturcamping-schloss.de/urlaub-buchen

  1. Sie finden auf unserer Internetseite ein Formular zur Buchungsanfrage. Mit Absendung

    der ausgefüllten Buchungsanfrage auf unserer Internetseite 
 www.spreewaldcamping-schloss.de an uns stellen sie eine unverbindliche Buchungsanfrage und Sie bestätigen, dass Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung gelesen haben.

  2. Wir werden Ihnen dann per E-Mail ein Angebot für einen Vertragsschluss (Vertragsangebot) übersenden. In dieser E-Mail mit dem Vertragsangebot ist ein Link enthalten.

  3. Dieses Vertragsangebot gemäß vorstehender Ziffer können Sie annehmen, indem Sie den in dieser Mail enthalten Link durch „anklicken“ und nachfolgender Bestätigung, dass Sie geschäftsfähig sind, aktivieren. Wenn Sie diesen Link aktivieren, kommt ein Vertrag über die Nutzung des Campinglatzes (Stellplätze/Ferienhäuser/Campinghütten/ Tiny Camper/Kanuheim) zu Stande, die Aktivierung des Links stellt die Annahme unseres Angebotes dar. Eine Buchungsbestätigung wird versandt.

4. Unser Angebot auf Abschluss eines Vertrages gem. Ziffer 2 können Sie nur innerhalb von 3 Tagen, ab Absendung unseres Angebotes, annehmen (Annahmefrist), nach Ablauf von 3 Tagen kann eine Annahme nicht mehr erfolgen und das Angebot wird storniert.

§ 2 Ein Vertrag kann weiter in Schriftform (§ 126 BGB) und über die Funktion "direkt buchen"

      (https://campbuchung.de/10248/) geschlossen werden. Über diesen Weg schließen Sie direkt einen

      Beherbergungsvertrag mit uns.

IV. Anreise und Abreise

§1Die Anreise für angemietete Stellplätze kann ab 14.00 Uhr erfolgen, für angemietete Unterkünfte kann die Anreise ab 15.00 Uhr erfolgen. Die Anreise hat bis spätestens 18.00 Uhr zu erfolgen. Bei einer etwaig späteren Anreise ist der Campinggast verpflichtet, uns über die spätere Anreise und den zu erwartenden Ankunftszeitpunkt zu informieren. Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Anreise nach 21.00 Uhr nicht möglich ist.

§ 2 Am vereinbarten Abreisetag sind die gemieteten

Stellplätze und Tiny Camper ab 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr,

Ferienhäuser und Camping-Lodges ab 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr und das

Kanuheim ab 8.00 Uhr bis 09.30 Uhr

geräumt zurückzugeben. Eine spätere Abreise ist gebührenpflichtig und nur in Absprache mit der Rezeption möglich. Dem Campinggast steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder kein geringerer Schaden entstanden ist. Uns steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

 

V. Nutzung der Stellplätze, Ferienhäuser, Camping-Lodges bzw. des Kanuheimes

§ 1 Die Campingplatzordnung (kurz Platzordnung), die auf dem Campingplatz aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich und bindend.

§ 2 Der zugewiesene Stellplatz bzw. die zugewiesenen Ferienhäuser, Camping-Lodges, Tiny Camper bzw. das Kanuheim dürfen nur von der Personenanzahl genutzt werden, die im Vertrag angegeben und vereinbart wurden.

§ 3 Eine Nutzung des Campingplatzes, der Stellplätze, der Ferienhäuser, der Camping-Lodges, der Tiny Camper bzw. des Kanuheimes für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von Personen, die rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte vertreten, ist unzulässig und führt zum sofortigen Platzverweis.

 

VI. Mängel, Haftung

§ 1 Bei Störungen oder Mängeln an unserer Leistung oder am Campingplatz, an den Stellplätzen, Ferienhäusern,

Camping-Lodges, Tiny Campern bzw. des Kanuheimes oder unseren sonstigen Einrichtungen (z.B. Sanitäreinrichtungen) ist der Campinggast verpflichtet, uns (z.B. an der Rezeption) den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Campinggastes sind wir bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Der Campinggast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Weiteren ist der Campinggast verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 2 Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ferner haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen

 

VII. Rücktritt, Kündigung seitens SPREEWALD-NATUR-CAMPING, Inhaberin Lisa Rähm

§ 1 Bei Verstoß gegen die Campingplatzordnung sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Weiter sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Campinggast eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes, der Ferienhäuser, der Camping-Lodges, der Tiny Camper bzw. des Kanuheimes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält.

§ 2 Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise in Fällen:

in denen der Vertragsschluss unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck des Aufenthaltes erfolgte,

höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für uns unzumutbar erschweren,

in denen wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der gemieteten Stellplätze, Ferienhäuser, Camping-Lodges oder Tiny Camper den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des SPREEWALD-NATUR- CAMPING, Inhaberin Lisa Rähm in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Macht- oder Herrschaftsbereich zuzurechnen ist.

 

VIII. Rücktritt, Kündigung seitens des Campinggastes

Der Campinggast kann jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten oder während des Aufenthalts den Vertrag kündigen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

         a) bei Stellplätzen, Ferienhäuser, Camping-Lodges, Tiny Camper:

ab Vertragsschluss bis zum 22. Tag vor vereinbarter Anreise    keine

ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor vereinbarter Anreise      30%

ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor vereinbarter Anreise        50%

ab dem 07. Tag bis zum 2. Tag vereinbarter Anreise             70%

ab dem 01. Tag oder Nichtinanspruchnahme (keine Anreise)  80%

bei vorzeitiger Abreise                                                     80%

des vertraglich vereinbarten Preises.

 

b) bei dem Kanuheim:

ab Vertragsschluss bis zum 51. Tag vor vereinbarter Anreise    keine

ab dem 50. Tag bis zum 36. Tag vor vereinbarter Anreise      50%

ab dem 35. Tag bis zum 8. Tag vor vereinbarter Anreise        70%

ab dem 7. Tag vor Anreise oder Nichtinanspruchnahme         80%

bei vorzeitiger Abreise                                                     80%

des vertraglich vereinbarten Preises.

 

Dem Campinggast steht der Nachweis frei, dass uns die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden sind.

 

IX. Hinweis auf Kurtaxe

Wir sind verpflichtet für die Stadt Lübbenau Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurbeitragssatzung einzuziehen und an die Stadt Lübbenau abzuführen. Die Kurtaxe wird im Angebot, in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kurtaxe ist keine Leistung des SPREEWALD-NATUR-CAMPING "Am Schlosspark", Inhaberin Lisa Rähm.

 

X. Schlussbestimmungen

§ 1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 2 Es gilt deutsches Recht. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Lübbenau. Sollte der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (Bundesrepublik Deutschland) haben, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Erfüllungsort (Lübbenau).

§ 3 Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

AGB

Platzordnung

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